Hagn, Deckert, Stemmer & Partner
Informationen zum Ersttermin & Kostengestaltung
Muss ich zum ersten Termin etwas mitbringen?
Bitte bringen Sie bereits zum ersten Besprechungstermin alle relevanten Unterlagen, die Ihr Anliegen betreffen, mit. Hierunter fallen beispielsweise Verträge, Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung im Falle eines Verkehrsunfalls, Daten des Unfallgegners, Gutachten, Schreiben von Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, Kündigungsschreiben und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden. Sollten bereits Fristen laufen, dürfen wir Sie bitten, uns dies bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mitzuteilen. Nur so können wir gewährleisten, dass diese rechtzeitig bearbeitet oder verlängert werden.
Wie gestalten sich die Kosten?
Volle Kostentransparenz für unsere Mandanten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher kostet nach der gesetzlichen Regelung maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wobei wir Erstberatungsgespräche stets nach tatsächlichem Zeit- und Beratungsaufwand abrechnen. Geht die Bearbeitung des Mandats über die Erstberatung hinaus, richten sich die Gebühren ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren ist dabei in der Regel abhängig vom Gegenstandwert der Angelegenheit. Bei besonders umfangreichen und/oder komplizierten Verfahren kann es notwendig sein, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Hierüber werden Sie selbstverständlich vorab umfangreich aufgeklärt. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, werden die Rechtsanwaltskosten gegebenenfalls von dieser getragen, je nach Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu und übernehmen für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme.